Hauptlemma
Bestent
Bestent ist nur 1355 in Albinen als ou bestent belegt. G. PANNATIER (p. c.) erwägt eine Richtungsangabe, wobei das anlautende /b/ nach dem Artikel ou als bilabialer Laut zu ouest ‘Westen’ zu lesen wäre. Diese Deutung ist nicht auszuschliessen, wenn der Notar die Ortsangabe falsch verstanden hätte. Eine zweite Möglichkeit ist eine Ableitung zu *tentiare streiten (FEW 13, 1, 228), wo afr. und mfr. bestens ‘querelle, dispute’ (Streit, Disput) angegeben wird; der Flurname würde dann dem dt. HL STRIT ‘Streit’ entsprechen. Beide Deutungen ‘im Westen’ und ‘im Streit’ sind sehr unsicher.
VSNB, Bd. 1, Sp. 191
Vorkommen
bestent
- Bestent Albinen