Oberwalliser Orts- und Flurnamenbuch

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Hauptlemma

Bang

Bang kommt nur einmal in einem historischen Beleg von 1734 aus Leuk als â Bang vor. Wohl frz. (à, de) ban , Lehnwort aus dem schwdt. Bann, Bān, Bă(n) m., n. ‘(obrigkeitliches, bes. gerichtliches) Gebot oder Verbot unter Strafandrohung’: Wald- und Baumbann, d. h. Verbot des Umhauens von Bäumen an best. Stellen oder zu best. Zeiten; Rebenbann, d. h. Verbot des Betretens des Weinberges zur Zeit der Traubenreife; Wild-, Jagdbann, d. h. Verbot, darin zu jagen; etc., ahd. und mhd. ban m. (ID. 4, 1270 ff.; BOSSARD / CHAVAN 2006, 124). Die Wortform Bang mit /ng/ erklärt sich aus der lokalen Aussprache der Nasalvokale.

VSNB, Bd. 1, Sp. 158

Vorkommen

bang