Hauptlemma
Ersatz
der Ersatz m. ist – laut ID. (6, 1544) – nicht volkstümlich. Es ist in der Ersatz (Niedergesteln) belegt. Laut Gewährspersonen erhielten die Besitzer für die bei der ersten Rottenkorrektur (1863–1893) enteigneten Güter ‘Ersatzbesitz’. In Hohtenn wird 1880 der Ersaz als Biina (Pflanzplatz) im Grund (wohl Rottenebene) erwähnt. Es dürfte sich ebenfalls um Ersatzbesitz wegen der Rottenkorrektur handeln.
VSNB, Bd. 2, Sp. 82