Oberwalliser Orts- und Flurnamenbuch

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Hauptlemma

Burger

Heute wird im Wallis zwischen Burger (Angehöriger einer Burgergemeinde oder Burgerschaft) und Bürger (Schweizer und kantonale Staatsangehörige, Gemeindebürger) unterschieden. Diese Unterscheidung ist auch in anderen Kantonen gegeben, aber terminologisch anders ausgestaltet. Das Lemma ist zu schwdt. Burger, Bürger m. ‘Bürger, Stadtbewohner; Dorfbewohner; wer in einer Gemeinde das Bürgerrecht besitzt; Glied einer kirchlichen Genossenschaft; Staatsangehöriger’ (ID. 4, 1579 ff.) zu stellen. In Flurnamen bezieht sich Burger auf die Besitzverhältnisse von Grundstücken durch die Bürger (im Wallis: Burger) einer Gemeinde (TGNB 2, 2, 108). Burger tritt nur als Bestimmungswort auf, mit Ausnahme des Weilers ts Burgeru (Agarn), das wohl als ‘bei den Burgern’ zu verstehen ist. Die Grundwörter dazu sind Eie, Gassa, Los, Räbe, Rand, Recht, Stock, Stuck, Wald, Wasser, Weid und Wild; manche in der Rhoneebene liegend, die erst spät nutzbar gemacht wurde. Einen Sonderfall weist Eggerberg mit der mehrfach belegten Ableitung Burgertum ‘Eigentum der Burger’ auf. Zur Ableitung Burgschaft cf. HL BURGSCHAFT.

VSNB, Bd. 1, Sp. 306

Vorkommen

burger

bürger

burger

burgertum

burgeru